Häufig gestellte Fragen

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Wen betrifft das neue Qualitätssicherungsverfahren?  

Betroffen sind alle psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bzw. Vertragsärztinnen und Vertragsärzte in den KV-Gebieten Westfalen-Lippe und Nordrhein, die Leistungen der ambulanten Richtlinienpsychotherapie für Erwachsene in Form von Kurz- und Langzeittherapien in Einzeltherapie erbringen. 

Von dem Verfahren ausgeschlossen sind Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie ermächtigte Einrichtungen, deren Leistungen gemäß § 120 Absatz 2 SGB V direkt von den Krankenkassen vergütet werden.

 

Welche Fälle müssen dokumentiert werden?

Die fallbezogene Dokumentation betrifft alle Patienten die bei Therapiebeginn das 18. Lebensjahr vollendet haben und bei denen eine psychotherapeutische Behandlung im Rahmen der folgenden Richtlinienpsychotherapien erfolgt und ab dem 01.01.2025 abgeschlossen wird:

 

  • Tiefenpsychologisch fundierte Kurzzeittherapie 1, Einzeltherapie (GOP 35401)
  • Tiefenpsychologisch fundierte Kurzzeittherapie 2, Einzeltherapie (GOP 35402)
  • Tiefenpsychologisch fundierte Langzeittherapie, Einzeltherapie (GOP 35405)
  • Analytische Psychotherapie, Kurzzeittherapie 1, Einzeltherapie (GOP 35411)
  • Analytische Psychotherapie, Kurzzeittherapie 2, Einzeltherapie (GOP 35412)
  • Analytische Psychotherapie, Langzeittherapie, Einzeltherapie (GOP 35415)
  • Verhaltenstherapie, Kurzzeittherapie 1, Einzeltherapie (GOP 35421)
  • Verhaltenstherapie, Kurzzeittherapie 2, Einzeltherapie (GOP 35422)
  • Verhaltenstherapie, Langzeittherapie, Einzeltherapie (GOP 35425)
  • Systemische Therapie, Kurzzeittherapie 1, Einzeltherapie (GOP 35431)
  • Systemische Therapie, Kurzzeittherapie 2, Einzeltherapie (GOP 35432)

Bestimmte Fälle sind nicht vollumfänglich dokumentationspflichtig und werden über einen sogenannten Minimaldatensatz erfasst. Hierzu zählen:

  • Fälle in denen der Therapiebeginn vor dem 1. Januar 2025 liegt,
  • Patientinnen und Patienten die bei Therapiebeginn jünger als 18 Jahre sind, 
  • Patientinnen und Patienten bei denen Diagnosen der Diagnosegruppen Demenz oder Intelligenzminderung nach ICD-10-GM kodiert wurden,
  • Patientinnen und Patienten bei denen im Verlauf der Richtlinientherapie eine zusätzliche Gruppentherapie erfolgt.

 

Was muss Dokumentiert werden?

Folgende Daten müssen Dokumentiert und eingereicht werden:

Leistungserbringeridentifizierende Daten: 

  • Status (Vertragsarzt/ Psychol. Psychotherapeut/in etc.)
  • BSNR und evtl. NBSNR
  • LANR

Patientendaten:

  • Name/ Vorname
  • Geburtsdatum 
  • Geschlecht
  • Adresse
  • Versicherungs- und Versichertendaten

Therapie/ Behandlung:

  • Art der LE (kollektivvertraglich/ selektivvertraglich/ MVZ)
  • Psychotherapeutisches Verfahren (GOP)
  • Datum des Therapiebeginns
  • Therapieverlauf & Diagnostik (28 Fragen + 62 eingabeabhängige Fragen)
  • Datum der Beendigung der RL-Therapie

 

Wie muss dokumentiert werden?

Die Dokumentation muss softwaregestützt, also digital erfolgen. Die benötigte Dokumentationssoftware kann von der Geschäftsstelle Qualitätssicherung ambulante Psychotherapie erworben werden.

 

Was passiert mit den dokumentierten Daten?

Die Dokumentation muss quartalsweise exportiert werden.

Mit der Qualitätssicherungssoftware wird ein Exportdatensatz erzeugt den Sie im Onlineportal Ihrer KV einreichen.

Die KV prüft den Datensatz und reicht ihn zur Weiterverarbeitung an die Bundesdatenannahmestelle und die Fragebogenversendestelle weiter.

Die Fragebogenversendestelle versendet einen Fragebogen an Ihre Patienten.

Die Bundesdatenannahmestelle wertet Ihre Daten aus und überträgt die Ergebnisse zur Weiterverarbeitung an die Verfahrensassoziierten Landesstellen weiter, die Ihnen das Ergebnis der Qualitätssicherung zur Verfügung stellen bzw. mit evtl. Rückfragen, im Rahmen von Stellungnahmeverfahren/ strukturiertem Dialog an Sie herantreten.

 

Wann, wo und wie kann die Dokumentationssoftware erworben werden?

Die Software kann voraussichtlich ab November 2024 auf der Seite der Geschäftsstelle Qualitätssicherung ambulante Psychotherapie (www.qs-apsy.de) in Form eines kostenpflichtigen Downloads erworben werden.

 

Auf welchen Betriebssystemen kann die QS-Dokumentationssoftware genutzt werden?

Die QS-Dokumentationssoftware ist plattformunabhängig und kann sowohl auf Windows, MacOS als auch Linux genutzt werden.

 

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