Geschäftsstelle Qualitätssicherung ambulante Psychotherapie
Geschäftsstelle Qualitätssicherung ambulante Psychotherapie
Sie können sich mit Ihren Fragen auch gerne persönlich an uns wenden, bitte verwenden Sie hierfür unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an.
Wen betrifft das neue Qualitätssicherungsverfahren?
Betroffen sind alle psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bzw. Vertragsärztinnen und Vertragsärzte in den KV-Gebieten Westfalen-Lippe und Nordrhein, die Leistungen der ambulanten Richtlinienpsychotherapie für Erwachsene in Form von Kurz- und Langzeittherapien in Einzeltherapie erbringen.
Von dem Verfahren ausgeschlossen sind Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie ermächtigte Einrichtungen, deren Leistungen gemäß § 120 Absatz 2 SGB V direkt von den Krankenkassen vergütet werden.
Welche Fälle müssen dokumentiert werden?
Die fallbezogene Dokumentation betrifft alle Patienten die bei Therapiebeginn das 18. Lebensjahr vollendet haben und bei denen eine psychotherapeutische Behandlung im Rahmen der folgenden Richtlinienpsychotherapien erfolgt und ab dem 01.01.2025 abgeschlossen wird:
Bestimmte Fälle sind nicht vollumfänglich dokumentationspflichtig und werden über einen sogenannten Minimaldatensatz erfasst. Hierzu zählen:
Was muss Dokumentiert werden?
Folgende Daten müssen Dokumentiert und eingereicht werden:
Leistungserbringeridentifizierende Daten:
Patientendaten:
Therapie/ Behandlung:
Wie muss dokumentiert werden?
Die Dokumentation muss softwaregestützt, also digital erfolgen. Die benötigte Dokumentationssoftware kann von der Geschäftsstelle Qualitätssicherung ambulante Psychotherapie erworben werden.
Was passiert mit den dokumentierten Daten?
Die Dokumentation muss quartalsweise exportiert werden.
Mit der Qualitätssicherungssoftware wird ein Exportdatensatz erzeugt den Sie im Onlineportal Ihrer KV einreichen.
Die KV prüft den Datensatz und reicht ihn zur Weiterverarbeitung an die Bundesdatenannahmestelle und die Fragebogenversendestelle weiter.
Die Fragebogenversendestelle versendet einen Fragebogen an Ihre Patienten.
Die Bundesdatenannahmestelle wertet Ihre Daten aus und überträgt die Ergebnisse zur Weiterverarbeitung an die Verfahrensassoziierten Landesstellen weiter, die Ihnen das Ergebnis der Qualitätssicherung zur Verfügung stellen bzw. mit evtl. Rückfragen, im Rahmen von Stellungnahmeverfahren/ strukturiertem Dialog an Sie herantreten.
Wann, wo und wie kann die Dokumentationssoftware erworben werden?
Die Software kann voraussichtlich ab November 2024 auf der Seite der Geschäftsstelle Qualitätssicherung ambulante Psychotherapie (www.qs-apsy.de) in Form eines kostenpflichtigen Downloads erworben werden.
Auf welchen Betriebssystemen kann die QS-Dokumentationssoftware genutzt werden?
Die QS-Dokumentationssoftware ist plattformunabhängig und kann sowohl auf Windows, MacOS als auch Linux genutzt werden.
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